Rechnungen und Finanzen
Rechnungen nach § 14 UStG, mit lückenlosem Nummernkreis und Festschreibung nach dem Versand. Das Mahnwesen findet überfällige Posten selbst und stuft hoch. Der Bankabgleich läuft automatisch: Zahlungen ordnen sich der offenen Rechnung zu, was nicht passt, bleibt sichtbar liegen. Am Jahresende ein Export, den der Steuerberater direkt einliest.
- § 14 UStG
- GoBD
- Mahnwesen
- Bankabgleich
- DATEV-Export
- Rechnung
- Nummernkreis ohne Lücke, Festschreibung nach dem Versand.
- Mahnwesen
- Drei Stufen, die überfällige Posten selbst finden.
- Bank
- Umsätze kommen automatisch, Zahlungen finden ihre Rechnung.
- Jahresende
- Ein Export, den der Steuerberater direkt einliest.




